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   VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02.Me   

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https://dejure.org/2002,24402
VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02.Me (https://dejure.org/2002,24402)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18.09.2002 - 1 E 537/02.Me (https://dejure.org/2002,24402)
VG Meiningen, Entscheidung vom 18. September 2002 - 1 E 537/02.Me (https://dejure.org/2002,24402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 80 Abs 6; ThürSchFG § 2 Abs 1; ThürHortkostenBV § 1; ThürHortkostenBV § 2; ThürHortkostenBV § 3; ThürHortkostenBV § 6
    Schulrecht; Schulrecht; Hortkostenbeteiligung; Rückwirkung; Vertrauensschutz; Kostenschuldner; soziale Staffelung; Übergangsbestimmung; Geltungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (ThürOVG, Beschluss vom 23.04.1998, 4 EO 6/97).

    In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der zu Grunde liegenden Norm auszugehen sein (vgl. zum Kommunalabgabenrecht, ThürOVG, Beschluss vom 23.04.1998, 4 EO 6/97 m.w.N.).

  • VG Meiningen, 24.01.2002 - 1 E 462/01
    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Die weiterhin gültige gesetzliche Regelung in § 2 Abs. 1 ThürSchFG hat die Kostenbeteiligungspflicht ununterbrochen bereits seit 1997 normiert (VG Meiningen, Beschluss vom 24.01.2002, 1 E 462/01.Me).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (BVerfG, Beschluss vom 13.05.1986, 1 BvR 99, 461/85, BVerfGE 72, 155 ff.; Beschluss vom 14.05.1986, 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, Beschluss vom 30.09.1987, 2 BvR 933/92, BVerfGE 76, 256 ff.).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (BVerfG, Beschluss vom 13.05.1986, 1 BvR 99, 461/85, BVerfGE 72, 155 ff.; Beschluss vom 14.05.1986, 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, Beschluss vom 30.09.1987, 2 BvR 933/92, BVerfGE 76, 256 ff.).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Dazu zählen zwingende Gründe des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, verworrenes oder unklares Recht und der Fall, dass der Bürger nach der rechtlichen Situation im Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste, etwa dann, wenn eine vorläufige Regelung durch eine endgültige oder eine nichtige durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzt wird (BVerfGE 2, 380, 405; BVerfGE 11, 64, 72; BVerfGE 1, 264, 280; BVerfGE 8, 274, 304; BVerfGE 7, 89, 94).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (BVerfG, Beschluss vom 13.05.1986, 1 BvR 99, 461/85, BVerfGE 72, 155 ff.; Beschluss vom 14.05.1986, 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, Beschluss vom 30.09.1987, 2 BvR 933/92, BVerfGE 76, 256 ff.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat jedoch in eng umgrenzten Ausnahmefällen eine echte Rückwirkung für zulässig erachtet, sofern das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 13, 261, 271).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Dazu zählen zwingende Gründe des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, verworrenes oder unklares Recht und der Fall, dass der Bürger nach der rechtlichen Situation im Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste, etwa dann, wenn eine vorläufige Regelung durch eine endgültige oder eine nichtige durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzt wird (BVerfGE 2, 380, 405; BVerfGE 11, 64, 72; BVerfGE 1, 264, 280; BVerfGE 8, 274, 304; BVerfGE 7, 89, 94).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Dazu zählen zwingende Gründe des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, verworrenes oder unklares Recht und der Fall, dass der Bürger nach der rechtlichen Situation im Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen musste, etwa dann, wenn eine vorläufige Regelung durch eine endgültige oder eine nichtige durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzt wird (BVerfGE 2, 380, 405; BVerfGE 11, 64, 72; BVerfGE 1, 264, 280; BVerfGE 8, 274, 304; BVerfGE 7, 89, 94).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2002 - 1 E 537/02
    Wann etwa ein belastendes Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt, lässt sich nur im Einzelfall nach dem jeweiligen Tatbestand ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.1971, 2 BvL 17/69, BVerfGE 30, 392 ff., 401 f.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 538/02

    Schulrecht; Zur Rechtmäßigkeit der Beteiligung (leiblicher) Eltern an den

    Der der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung zu Grunde gelegte Einkommensbegriff, die erfolgte Einkommensstaffelung und die Berechnung sowie die Angemessenheit der Beteiligung der Eltern begegnen ebenfalls keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (im Anschluss an VG Meiningen U. v. 04.05.2006, 1 K 523/02.Me sowie B. v. 18.09.2002, 1 E 537/02.Me).
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